LoL‑Versicherung – wann abschließen?
Für Piloten und Verkehrspiloten ist der richtige Zeitpunkt entscheidend: Eine Loss‑of‑Licence Versicherung (Loss‑of‑License Versicherung, kurz LoL‑Versicherung) schützt gezielt beim Lizenzverlust. Wer früh abschließt, profitiert häufig von besseren Annahmen und günstigeren Beiträgen.
Die Absicherung knüpft in der Regel an Flugdienstuntauglichkeit an – typischerweise mit Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1. Damit ergänzt die LoL die klassische BU logisch und wirkt wie eine spezialisierte Fluguntauglichkeitsversicherung bzw. Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für fliegendes Personal.
Unser Tipp: Planen Sie die LoL‑Police vor wichtigen Meilensteinen (Class‑1‑Medical, ATPL/CPL‑Start, Type Rating). So bleibt der Schutz bei Lizenzverlust stabil – unabhängig vom Arbeitgeber oder Einsatzprofil.
Früher Abschluss – klare Vorteile für Piloten
Eintrittsalter und gewünschtes Endalter beeinflussen die Beiträge der LoL‑Versicherung spürbar. Wer früh abschließt, sichert sich oft günstigere Konditionen und reduziert das Risiko späterer Ausschlüsse durch neue Diagnosen.
Typische Trigger‑Zeitpunkte: vor dem ersten oder erneuten Class‑1‑Medical, zu Beginn von ATPL/CPL, vor Type Rating bzw. vor dem Wechsel in ein anspruchsvolleres Einsatzprofil. So bleibt der Schutz bei Flugdienstuntauglichkeit verlässlich.
Für Verkehrspiloten gilt zusätzlich: Eine eigene LoL‑Police macht unabhängig vom Arbeitgeber – wichtig bei Wechseln zwischen Operators oder Flotten.
Lizenzverlust richtig definiert
Die LoL‑Versicherung fokussiert den lizenzbezogenen Nachweis: Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1. Damit unterscheidet sie sich deutlich von reinen BU‑ oder AU‑Auslösern.
In der Praxis zählen flugärztliche Unterlagen (z. B. Tauglichkeitszeugnis/Gutachten) und ggf. behördliche Bescheide. Diese Klarheit macht die LoL für Piloten und Verkehrspiloten zur maßgeschneiderten Fluguntauglichkeitsversicherung.
Wichtig: Bedingungen genau prüfen – insbesondere, ab wann Leistungen einsetzen und ob Zahlungen rückwirkend ab Beginn der Fluguntauglichkeit erfolgen.
Flugdienstuntauglichkeit mit klarem Trigger
Während die BU‑Versicherung eine berufliche Einschränkung bewertet, knüpft die Loss‑of‑Licence Versicherung (Loss‑of‑License Versicherung) an den Lizenzverlust über das Medical an. Für fliegendes Personal ist dieser fachliche Zuschnitt meist zielführender.
Gerade als LoL‑Versicherung im Rahmen der BU mit LoL‑Klausel entsteht ein belastbarer Mix: BU‑Definition für den Beruf, plus lizenzbezogener Auslöser für Fluguntauglichkeit. So vermeiden Piloten Grauzonen.
Unser Fokus: eine Lösung, die den Lizenzverlust sauber abdeckt und zugleich langfristig planbar bleibt – ideal für Piloten und Verkehrspiloten.
Worauf Piloten achten müssen
Verzicht auf Verweisung – sowohl abstrakt als auch konkret – verhindert, dass die Leistung trotz Lizenzverlust wegen einer anderen Tätigkeit verweigert wird. Das ist zentral für Piloten und Verkehrspiloten.
Achten Sie auf Einschluss psychischer Erkrankungen, faire Nachprüfung sowie eine ausreichend lange Leistungsdauer bis zum gewünschten Endalter. Kritische Ausschlüsse sollten vermieden werden.
Ebenso wichtig: vertragliche Stabilität, z. B. ein weitgehender Kündigungsverzicht des Versicherers, und die Option auf Dynamik, um Inflation und Karriere (Upgrade/Type Rating) abzubilden.
Monatsrente statt Einmalzahlung
Die Renten‑LOL liefert verlässliche Liquidität – Monat für Monat und angepasst an die Leistungsdauer. Beispiel: 3.500 € monatlich ergeben in 10 Jahren 420.000 € Leistungsvolumen; hält die Fluguntauglichkeit länger an, bleibt die Rente einer Einmalzahlung überlegen.
Ein weiterer Punkt ist, dass der Beitrag für die LoL-Versicherung mit Einmalzahlung mit zunehmendem Alter unverhältnismäßig steigt.
Eine Einmalzahlung (Summen‑/Kapital‑LOL) überträgt Zins‑, Inflations‑ und Disziplinrisiken auf Sie und ist häufig strenger klausuliert. Für die Praxis von Piloten ist die laufende Rente meist die robustere Form der Lizenzverlustversicherung.
Zusatznutzen: Dynamik und sinnvolle Endalter bilden Karrierepfade von Verkehrspiloten sauber ab – von Line Training bis Kapitän.
Rente statt Einmalzahlung – Zahlen, die zählen
Die LoL‑Versicherung mit Monatsrente deckt Fixkosten auch bei langer Flugdienstuntauglichkeit. 3.500 € mtl. ergeben in 10 Jahren 420.000 €; bei längerer Dauer wächst die Gesamtleistung weiter – ohne Wiederanlagerisiko.
Kapital‑/Einmalmodelle laden Inflations‑ und Disziplinrisiken bei Ihnen ab und sind in der Praxis schwieriger zu steuern. Für Piloten, Verkehrspiloten und Fluglotsen ist planbare Liquidität entscheidend.
Unser Fokus bleibt die Lizenzverlustversicherung mit klarem Trigger (Medical/Class 1). So bleibt der Schutz verlässlich – auch bei Arbeitgeberwechseln oder neuen Einsatzprofilen.
Wann abschließen? – Kurzfassung
Flugschüler & ATPL/CPL
Optimal: mit dem ersten Class‑1‑Medical bzw. zum AusbildungsstartFrüher Abschluss sichert oft bessere Annahmen und niedrigere Beiträge – Piloten vermeiden so Leistungslücken gleich zu Beginn.
Als spezialisierte Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung adressiert die LoL den Lizenzverlust direkt und ergänzt die BU gezielt. Tipp für Flugschüler: früh planen.
Berufseinstieg, Type Rating, Karriere
Spätestens vor Line Training / Carrier Entry prüfen & abschließenVor Meilensteinen wie Type Rating, Auslandsposting oder Flottenwechsel Schutzhöhe und Endalter überprüfen – wichtig für Verkehrspiloten.
Eine eigene LoL‑Police bleibt unabhängig vom Arbeitgeber bestehen. So bleibt der Schutz bei Flugdienstuntauglichkeit verlässlich – auch bei wechselnden Operators.
4 Gründe für den frühen Abschluss
Günstigere Beiträge
Früheres Eintrittsalter und passend gewähltes Endalter senken meist die Kosten der LoL‑Versicherung.
Klarer Vorteil gegenüber einem späten Abschluss – gerade für Piloten und Verkehrspiloten.
Bessere Annahmen
Frühzeitig abschließen, bevor Diagnosen entstehen:
Das erhöht die Chance auf vollumfänglichen Schutz.
Ideal rund um Class‑1‑Medical, ATPL/CPL und Type Rating.
Klarer Trigger
Fokus auf Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical/Tauglichkeitsklasse 1.
Als Lizenzverlustversicherung grenzt sich LoL scharf von reiner BU/AU ab.
Unabhängig vom Arbeitgeber
Eine eigene Police bleibt beim Wechsel des Operators bestehen – wichtig für dynamische Karrieren.
Relevanz für Piloten und Verkehrspiloten.
Häufige Fragen zur LoL‑Versicherung
1) Ab wann sollte ich die LoL‑Versicherung abschließen?
Idealerweise so früh wie möglich – rund um das erste oder erneute Class‑1‑Medical, zu Beginn von ATPL/CPL oder vor dem Type Rating. Früheres Eintrittsalter und eine frühe Gesundheitsprüfung führen in der Regel zu günstigeren Beiträgen und stabileren Annahmen.
Für Piloten und Verkehrspiloten gilt: Wer rechtzeitig plant, sichert das Risiko Lizenzverlust (Verlust des Medical, Tauglichkeitsklasse 1) sauber ab und vermeidet Lücken in der Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung.
2) Ich bin Flugschüler – lohnt sich der Abschluss schon jetzt?
Ja, häufig ist der Abschluss vor oder zu Beginn der Ausbildung sinnvoll. In dieser Phase sind Beiträge oft niedriger, und Annahmen fallen tendenziell günstiger aus, weil noch wenige Vorerkrankungen dokumentiert sind.
So wird das Risiko Flugdienstuntauglichkeit früh abgedeckt – passend zur späteren Tätigkeit als Pilot/Verkehrspilot und in Ergänzung zur BU mit LoL‑Klausel.
3) Zählt der Verlust des Medical (Class 1) als Auslöser?
Ja, typischerweise knüpft die Loss‑of‑Licence Versicherung (Loss‑of‑License Versicherung) an den lizenzbezogenen Nachweis an: Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1.
Dieser klare Trigger unterscheidet die LoL‑Versicherung von einer reinen BU/AU‑Logik und ist für fliegendes Personal essenziell.
4) Reicht eine BU‑Versicherung oder brauche ich LoL‑Klausel/LoL‑Police?
Für Piloten ist die Kombination entscheidend: BU‑Definition für den Beruf und eine LoL‑Klausel bzw. eigenständige LoL‑Police für den lizenzbezogenen Auslöser. So bleibt der Schutz auch bei speziellem fliegerischem Risiko tragfähig.
In der Praxis hat sich die BU mit integrierter LoL‑Klausel bewährt – als eine Police mit klarem Trigger über das Medical.
5) Monatsrente oder Einmalzahlung – was ist praxisnäher?
Die laufende LoL‑Rente (Renten‑LOL) bietet planbare Liquidität über die gesamte Leistungsdauer. Beispiel: 3.500 € mtl. ergeben in 10 Jahren 420.000 € – hält die Fluguntauglichkeit länger an, bleibt die Rente überlegen.
Eine Einmalzahlung (Summen‑/Kapital‑LOL) überträgt Zins‑, Inflations‑ und Disziplinrisiken auf Sie und ist oft strenger klausuliert. Für Piloten/Verkehrspiloten ist die Monatsrente meist die robustere Lösung.
6) Ich habe eine betriebliche LoL – brauche ich zusätzlich eine eigene?
Eine betriebliche Absicherung ist sinnvoll, aber nicht immer portabel. Bei Arbeitgeberwechseln oder Einsatzwechseln kann eine eigene LoL‑Police den Schutz unabhängig halten.
Viele Piloten kombinieren beides: betriebliche Leistung plus private Police mit passendem Endalter, Dynamik und klaren Klauseln.
7) Kann ich die LoL‑Rente später erhöhen (Karriere, Familie, Kredit)?
Erhöhungen sind je nach Tarif möglich – häufig mit erneuter Gesundheitsprüfung. Sinnvoll ist, bereits zu Beginn eine ausreichende Rentenhöhe und optional Dynamik zu vereinbaren.
So bildet die Police Karrierepfade (z. B. Upgrade/Type Rating) und Inflation ab, ohne Schutzlücken zu riskieren.
8) Welche Klauseln sind besonders wichtig?
Wesentlich sind der Verzicht auf Verweisung (abstrakt & konkret), der Einschluss psychischer Erkrankungen, transparente Nachprüfung, passende Leistungsdauer bis zum gewünschten Endalter sowie ein möglichst weitgehender Kündigungsverzicht des Versicherers.
Diese Punkte erhöhen die Praxis‑Tauglichkeit der Loss‑of‑Licence Versicherung und sichern Piloten/Verkehrspiloten zuverlässig ab.