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Leistung der Flugschülerversicherung – was wird genau gezahlt?

Auslöser der Zahlung ist die medizinisch bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen. Damit richtet sich die Leistung am Lizenzstatus aus – nicht daran, ob daneben noch eine andere Tätigkeit möglich wäre. Ziel ist eine planbare Monatsrente, die die Ausbildung zuverlässig absichert.

Für die spezielle Flugschülervariante gilt: Psychische Erkrankungen sind während der Ausbildung üblicherweise ausgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung werden sie automatisch mitversichert. Wir weisen transparent darauf hin und berücksichtigen dies bei der Gestaltung Ihrer Absicherung.

Unsere Empfehlung für Flugschüler lautet: Endalter 50 genügt in der Regel, um ein Ausbildungsdarlehen geordnet zu tilgen; selbstverständlich sind auf Wunsch auch höhere Endalter bis 65 möglich. Wir beraten, welche Kombination aus Rentenhöhe, Leistungsdauer und Dynamik zu Ihrer Situation passt.

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Was leistet die LoL‑Versicherung für Flugschüler – in der Praxis

Leistungsbeginn: Besteht die Fluguntauglichkeit länger als sechs Monate, zahlt die Police rückwirkend ab Beginn der Untauglichkeit. So werden Wartezeiten nicht zum Kostenrisiko.

Nachweise: Wir strukturieren die benötigten flugärztlichen Unterlagen (Medical/Gutachten) und ggf. den behördlichen Bescheid. Dadurch wird der lizenzbezogene Auslöser sauber dokumentiert und zügig anerkannt.

Leistungsdauer & Endalter: Für Flugschüler ist Endalter 50 häufig zweckmäßig (Rückzahlung des Ausbildungsdarlehens). Wer maximale Sicherheit wünscht, kann bis 65 absichern. Eine Dynamik schützt zusätzlich vor Inflation.

Leistung verstehen – richtig entscheiden

BU & Loss‑of‑License in einer Police

Für Flugschüler empfehlen wir eine BU mit integriertem LoL‑Auslöser. So ist sowohl die berufliche Leistungsunfähigkeit als auch der lizenzbezogene Trigger abgedeckt – sauber, transparent und ohne Doppelverträge.

Rente statt Einmalzahlung: Eine monatliche LoL‑Rente bildet Fixkosten verlässlich ab und passt sich über Leistungsdauer, Endalter und Dynamik exakt an. Einmalzahlungen bergen in der Praxis höhere Risiken (Verbrauch, Steuern, Timing).

Upgrade nach der Ausbildung: Nach Lizenzerhalt können Rentenhöhe und Endalter komfortabel erhöht werden – idealerweise ohne neue Gesundheitsprüfung. Das sorgt für einen nahtlosen Übergang in den Berufsalltag.

Auslöser & Nachweise

Lizenzverlust korrekt belegen

Die Leistung wird fällig, wenn ein Fliegerarzt oder die zuständige Behörde eine Flugdienstuntauglichkeit feststellt und damit der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 eintritt. Genau dafür ist der Loss‑of‑Licence‑Trigger konstruiert.

Sechs‑Monats‑Regel: Besteht die Untauglichkeit über ≥ 6 Monate, zahlt die Police rückwirkend. Wir unterstützen beim Dokumenten‑Check (Medical, Gutachten, Bescheid), damit der Nachweis reibungslos gelingt.

Hinweis für Flugschüler: Psychische Erkrankungen sind im Ausbildungs‑Tarif typischerweise nicht mitversichert. Nach Abschluss werden sie automatisch eingeschlossen – wir planen das Upgrade rechtzeitig ein.

Planbare Monatsrente

Warum die Rente der Einmalzahlung überlegen ist

Liquidität statt Risiko: Die laufende LoL‑Rente deckt Miete, Darlehen und Lebenshaltung über die gesamte Leistungsdauer. Eine Einmalzahlung muss aktiv gemanagt werden und ist schneller verbraucht.

Endalter passend wählen: Für Flugschüler reicht in vielen Fällen Endalter 50 (Fokus Darlehenstilgung). Wer länger absichern möchte, kann bis 65 gehen – wir rechnen beide Varianten transparent vor.

Flexibel bleiben: Mit Dynamik und späterer Erhöhung passt sich der Schutz dem Karriereverlauf an. So bleibt die Absicherung skalierbar, ohne dass die Planungssicherheit leidet.

Klausel‑Check für Flugschüler

Worauf Sie bei der Leistung achten sollten

Verweisungsverzicht: Wir achten auf einen klaren Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung. So bleibt der Schutz lizenzbezogen – unabhängig von möglichen Alternativtätigkeiten.

Nachprüfung & Prognose: Verständliche Regeln zur Nachprüfung und eine faire Sechs‑Monats‑Prognose verhindern Streit. Transparente Formulierungen sind hier Gold wert.

Upgrade‑Pfad: Automatischer Einschluss Psyche nach der Ausbildung und Optionen für Renten‑/Endalter‑Erhöhungen sichern die Zukunftsfähigkeit des Vertrags – ohne Lücken beim Übergang in den Job. Mehr dazu im Upgrade‑Leitfaden.

Leistung & Kalkulation

So entsteht Ihr individueller Schutz

Rentenhöhe & Dauer: Wir planen die Monatsrente aus Fixkosten, Puffer und Leistungsdauer. Für viele Flugschüler ist eine Rente bis Endalter 50 sinnvoll – länger ist jederzeit möglich.

Kostenfaktoren: Beiträge hängen von Eintrittsalter, Rentenhöhe, Endalter, Gesundheitsdaten und Dynamik ab. Wir liefern das Angebot in 24 Stunden – klar vergleichbar und ohne Kleingedrucktes.

Service‑Bonus: Unser Leistungszertifikat ermöglicht es, den ersten Leistungsantrag kostenlos durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen zu lassen. Wichtig: Das Zertifikat ist kein Vertragsbestandteil, sondern ein exklusiver, kostenloser Extra‑Service von FinanzService Weinand.

Flugschüler Loss-of-Licence Versicherung

Monatsrente – die starke Leistung für Flugschüler

Unsere Empfehlung ist eindeutig: laufende LoL‑Rente statt Kapitalzahlung. Sie schützt laufende Fixkosten, passt sich über Dynamik an und lässt sich nach der Ausbildung einfach aufstocken.

Wir kombinieren die Loss‑of‑License‑Leistung mit einem klaren Upgrade‑Pfad: mehr Rente, längere Leistungsdauer, höheres Endalter – idealerweise ohne neue Gesundheitsprüfung. So wächst der Schutz mit Ihrer Karriere.

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Leistungs‑Quickcheck für Flugschüler

Wann zahlt die Police?

Bei Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 – Zahlung rückwirkend ab Beginn nach ≥ 6 Monaten.

Besonderheit Ausbildung: Psychische Erkrankungen sind zunächst ausgeschlossen, werden nach der Ausbildung automatisch eingeschlossen.

Unsere Empfehlung & Service

Endalter 50 genügt meist (Darlehenstilgung); auf Wunsch bis 65. Monatsrente statt Einmalzahlung.

Leistungszertifikat: Im Leistungsfall stellen Fachanwälte für Versicherungsrecht den ersten Leistungsantrag kostenlos für Sie. Dieses Zertifikat ist kein Bestandteil der Versicherung – es ist ein exklusiver, kostenloser Extra‑Service von FinanzService Weinand. Mehr unter Leistungszertifikat.

Leistung im Fokus

Das zählt für Flugschüler

Lizenzbezogener Auslöser

Fluguntauglichkeit + Verlust Klasse 1 lösen die Monatsrente aus – klar, nachvollziehbar, schnell.

Rente statt Kapital

Planbare Liquidität für Miete, Darlehen & Alltag. Einmalbeträge bergen Verbrauchs‑ und Timing‑Risiken.

Endalter sinnvoll wählen

EA 50 oft ausreichend (Ausbildungsdarlehen). Auf Wunsch bis 65 mit Dynamik und späterer Erhöhung.

Leistungszertifikat

Kostenloser Extra‑Service: Erster Leistungsantrag durch Fachanwälte. Kein Vertragsbestandteil, exklusiv bei uns. Details: Mehr erfahren.

FAQ für Flugschüler

Häufige Fragen zur Leistung der Flugschülerversicherung

Wann ist die Leistung ausgelöst?

Wenn eine Flugdienstuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen festgestellt wird und dadurch der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 eintritt. Besteht die Untauglichkeit mindestens sechs Monate, erfolgt die Zahlung rückwirkend ab Beginn.

Welche Nachweise benötige ich im Leistungsfall?

In der Regel flugärztliche Unterlagen (Medical/Gutachten) und ggf. ein behördlicher Bescheid. Wir strukturieren die Dokumente so, dass der lizenzbezogene Auslöser klar und prüfbar belegt ist.

Sind psychische Erkrankungen mitversichert?

In der Flugschülerversicherung sind psychische Erkrankungen typischerweise ausgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung werden sie automatisch eingeschlossen. Wir planen diesen Übergang frühzeitig mit Ihnen.

Warum empfehlen Sie die laufende Rente statt Einmalzahlung?

Die Monatsrente sichert Fixkosten verlässlich und passt sich über Leistungsdauer, Endalter und Dynamik an. Einmalzahlungen (Summenmodelle) bergen in der Praxis Verbrauchs‑ und Timing‑Risiken.

Welches Endalter ist für Flugschüler sinnvoll?

Unsere Empfehlung lautet häufig Endalter 50 – ausreichend, um ein Ausbildungsdarlehen geordnet zu tilgen. Auf Wunsch kann bis 65 abgesichert werden.

Kann ich nach der Ausbildung meine Absicherung erhöhen?

Ja. Geplant ist das spätere Upgrade auf Endalter 65 und Rentenerhöhung – ohne neue Gesundheitsprüfung. So wächst der Schutz mit Ihrer Karriere.

Brauche ich zwei Verträge (BU und LoL) oder reicht eine Police?

Es genügt eine Police: eine BU mit integriertem Loss‑of‑Licence‑Auslöser. Damit sind BU‑Definition und lizenzbezogener Trigger sauber in einem Vertrag abgebildet.

Worauf sollte ich beim Bedingungswerk besonders achten?

Auf den Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, klare Regeln zur Nachprüfung, transparente Aussagen zur Leistungsdauer, ein passendes Endalter und zur Dynamik. Bei der Loss‑of‑License-Komponente ist die saubere Definition des lizenzbezogenen Auslösers entscheidend.

Welche Unterstützung bietet das Leistungszertifikat?

Unser Leistungszertifikat ermöglicht, dass Fachanwälte für Versicherungsrecht den ersten Leistungsantrag kostenlos für Sie stellen. Wichtig: Das Zertifikat ist kein Bestandteil der Versicherung, sondern ein exklusiver, kostenloser Extra‑Service von FinanzService Weinand.

Wie erhalte ich ein Angebot – und wovon hängt der Beitrag ab?

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe, Endalter, Gesundheitsdaten und optionaler Dynamik. Angebot in 24 Stunden anfordern