Wann abschließen? – klare Orientierung für Flugschüler
Die Loss-of-Licence Versicherung (auch Loss-of-License Versicherung, kurz LoL‑Versicherung) schützt Flugschüler bei Flugdienstuntauglichkeit mit Lizenzverlust (Tauglichkeitsklasse 1). Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt: Wir richten das Timing an Ausbildungsdarlehen, dem ersten Class‑1‑Medical und Ihrem realistischen Endalter aus.
Kurzantwort: Starten Sie ein bis drei Monate vor Schulungsbeginn mit Gesundheitsangaben und ggf. Vorprüfung, sichern Sie Konditionen – und schließen Sie mit Erhalt des Medicals ab. In der Ausbildung reicht meist Endalter 50; nach der Ausbildung folgt das Upgrade auf 65 und eine Rentenerhöhung – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Damit vermeiden Sie Lücken, halten Beiträge gering und bleiben flexibel. Die Begriffe Fluguntauglichkeitsversicherung und Flugschülerversicherung werden häufig synonym verwendet – wichtig ist die saubere LoL‑Klausel und ein Endalter, das zur Lebensphase passt.
Timeline: von Bewerbung bis Upgrade
Ein bis drei Monate vor Ausbildungsstart: Gesundheitsangaben sammeln, ggf. Vorprüfung; Konditionen sichern. Ziel: schnelle Policierung, sobald das Class‑1‑Medical vorliegt.
Mit Erhalt des Medicals: Abschluss der Loss‑of‑Licence Versicherung (Loss‑of‑License Versicherung) mit Endalter 50 – passend zur Ausbildungsphase und zu typischen Verpflichtungen wie Ausbildungsdarlehen.
Nach der Ausbildung: Upgrade auf Endalter 65 und Rentenerhöhung – ohne neue Gesundheitsprüfung. So wächst die Absicherung mit dem Cockpit‑Job und vermeidet Versorgungslücken.
Darlehen absichern – MIT erstem Class‑1
Nennen Sie die LoL‑Versicherung frühzeitig im Bankgespräch: Monatsrente statt Einmalzahlung passt ideal zu laufenden Raten. Der Vertragsstart erfolgt mit Erhalt des ersten Class‑1‑Medicals, damit die Police nahtlos greift.
So zeigen Flugschüler Verlässlichkeit, verbessern die Chancen auf die Finanzierungszusage und vermeiden eine Deckungslücke zwischen Darlehen und Fluguntauglichkeitsversicherung.
Wichtig: Das richtige Endalter während der Ausbildung (meist 50) hält Beiträge schlank und konzentriert den Schutz auf die Phase, in der er gebraucht wird.
Auf 65 erweitern & Rente erhöhen – ohne neue Gesundheitsprüfung
Mit dem ersten Cockpit‑Vertrag wird die Laufzeit auf Endalter 65 verlängert und die Monatsrente passend zum Einkommen erhöht – ohne neue Gesundheitsprüfung. Das ist der saubere Übergang von der Flugschüler- zur Verkehrspiloten‑Absicherung.
Die LoL‑Versicherung (bzw. Loss‑of‑License Versicherung) lässt sich dabei planbar skalieren: Rente anheben (bei Bedarf verdoppeln), Beitragsdynamik justieren, Leistungsdauer prüfen.
Ergebnis: Ein nahtloser Schutzweg – schlank in der Ausbildung, tragfähig im Beruf.
Nachprüfung, Verweisung, Psyche & Endalter
Grün: Klarer Verzicht auf Verweisung. Nachweise eindeutig (Medical/Tauglichkeitsklasse 1). Nachprüfung transparent geregelt. Endalter passend zur Phase (50 in der Ausbildung, später 65).
Gelb: Unklare Nachprüfung, schwammige Formulierungen, keine klar definierten Zeiträume (dauerhaft anstatt sechs Monate). Hier prüfen wir Alternativen und Upgrade‑Wege.
Rot: Verweisungen in fachfremde Tätigkeiten, missverständliche Auslöser, fehlende Leistungsdauer‑Transparenz. Solche Tarife vermeiden wir konsequent.
Wie sich das Timing auf den Beitrag auswirkt
Beispiel Flugschüler: 1.500 € mtl. bis Endalter 50 kosten – je nach Eintrittsalter – ca. 30–35 € pro Monat. Ein höheres Endalter bedeutet stets höhere Beiträge.
Hintergrund: Wer während der Ausbildung die Tauglichkeitsklasse 1 verliert, schlägt voraussichtlich eine andere Laufbahn ein und macht dort Karriere. Ein zu lang gewähltes Endalter in der Schulungsphase verteuert deshalb unnötig – besser jetzt EA50, später professionell auf 65 verlängern.
Gut zu wissen: European Flight Academy (EFA) Students profitieren vom Rabatt. Die Loss‑of‑LicenCe/Loss‑of‑License Absicherung bleibt damit bezahlbar und skalierbar.
Leistungszertifikat & Nachweise
Das Leistungszertifikat exklusiv von FinanzService Weinand für seine Kunden ausgestellt, berechtigt den Kunden im Leistungsfall den ersten Leistungsantrag kostenlos durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen zu lassen. Diesen Service stellt FinanzService Weinand seinen Kunden ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Der Service ist kein Bestandteil der Flugschülerversicherung, sondern eine zusätzliche Leistung von FinanzService Weinand, die im Ernstfall oft mehrere hundert Euro sparen kann. Ein echter geldwerter Vorteil gegenüber Mitbewerbern.
Im Leistungsfall zählen klare Dokumente: flugärztliche Unterlagen, Medical‑Bescheide und behördliche Nachweise. Wir strukturieren mit Ihnen die Unterlagen – von der ersten Meldung bis zur Auszahlung.
Ihr Vorteil: eine belastbare Fluguntauglichkeitsversicherung mit Planbarkeit heute und Upgrade‑Option morgen.
Wann abschließen? (Flugschüler)
So gehen Flugschüler vor
Medical Class-1 → Flugschülerversicherung beantragen → Upgrade nach Ende der AusbildungEin bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn: Angaben sammeln, Konditionen sichern. Mit Class‑1: Abschluss der LoL-Versicherung für Flugschüler bis Endalter 50. Nach Ausbildung: Upgrade auf Endalter 65 & Rentenerhöhung – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Wichtige Hinweise
Lizenzverlust & NachweiseLeistung beim lizenzbezogenen Auslöser (Medical/Tauglichkeitsklasse 1). Achten Sie auf Nachprüfung, Verweisungsverzicht und sauberes Endalter – so funktioniert die Loss‑of‑Licence/Loss‑of‑License Absicherung in der Praxis.
Timing‑Empfehlungen für Flugschüler
Ein bis drei Monate vor Kursbeginn
Angaben vorbereiten, Konditionen sichern, Vorprüfung anstoßen.
MIT Class‑1 abschließen
Vertragsstart mit erstem Medical; Endalter 50 für die Schulungsphase.
Upgrade nach Ausbildung
Auf Endalter 65 verlängern & Rente erhöhen – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Kosten
Endalter 50: 1.500 € ≈ 30–35 €/Monat; Flugschüler der european Flight Academy können einen Rabatt erhalten.
Häufige Fragen: Wann abschließen?
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?
Ein bis drei Monate vor Ausbildungsstart mit Gesundheitsangaben/Vorprüfung beginnen und Konditionen sichern. Abschließen mit Erhalt des ersten Class‑1‑Medicals – idealerweise im Zuge des Ausbildungsdarlehens. So greift die Loss‑of‑Licence Versicherung (auch Loss‑of‑License Versicherung) nahtlos.
Soll ich vor dem ersten Class‑1 abschließen?
Wir empfehlen den Vertragsstart mit Class‑1. Vorher können wir eine Vorprüfung durchführen und Konditionen vorbereiten. Das senkt das Risiko von Deckungslücken und sorgt für einen sauberen Start.
Reicht in der Ausbildung ein Endalter 50?
Ja, häufig genügt Endalter 50, weil vor allem Darlehensraten & Fixkosten abgesichert werden. Beispiel: 1.500 € mtl. bis Endalter 50 kosten – je nach Eintrittsalter – ca. 30–35 €/Monat. Ein höheres Endalter erhöht die Beiträge. Wer in der Ausbildung die Tauglichkeitsklasse 1 verliert, wird voraussichtlich eine andere berufliche Laufbahn wählen – ein weiterer Grund, die Laufzeit zunächst nicht zu lang zu wählen.
Kann ich später auf Endalter 65 und eine höhere Rente umstellen?
Ja. Nach der Ausbildung wird auf Endalter 65 erweitert und die Rente erhöht – ohne neue Gesundheitsprüfung (bei Bedarf auch Verdopplung der versicherten Rente). Das passt die Absicherung an den Cockpit‑Beruf an.
Wie hoch darf die Rente für Flugschüler sein?
Die maximal versicherbare Rente liegt für Flugschüler bei 1.500 € monatlich. Das Endalter kann später bis 65 gehen; in der Ausbildung genügt meist 50. Mehr zur passenden Höhe: Rentenhöhe bestimmen.
Wie ist die Regelung zu psychischen Erkrankungen?
Während der Ausbildung sind psychische Erkrankungen nicht mitversichert. Nach dem Upgrade in den Berufsabschnitt werden sie in der Regel mitversichert. Wir berücksichtigen das in der Planung Ihrer Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung.
Welche Unterlagen brauche ich, um die Leistung zu erhalten?
Wichtig sind flugärztliche Unterlagen (Class‑1‑Medical, Gutachten), ggf. behördliche Bescheide. Wir strukturieren die Unterlagen gemeinsam.
Was bringt mir das Leistungszertifikat?
Das Leistungszertifikat wird exklusiv für unsere Kunden ausgestellt. Es berechtigt Sie, im Leistungsfall den ersten Leistungsantrag kostenlos durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen zu lassen. Dieser zusätzliche Service von FinanzService Weinand ist kein Bestandteil der Versicherung, spart im Ernstfall jedoch oft mehrere hundert Euro – ein geldwerter Vorteil.
Ist eine Einmalzahlung, auch Ausbildungskostenversicherung genannt (Summen‑LoL) in der Ausbildung sinnvoller als eine Monatsrente?
Für Flugschüler passt in der Regel die monatliche Rente besser zu laufenden Kosten (Darlehen, Miete). Eine Einmalzahlung kann schneller aufgebraucht sein und passt nicht immer zur Banklogik.
Die Asubildungskostenversicherung für Flugschüler enthält häufig gefährliche Klauseln, die die Leistung beeinträchtigen oder verhindern kann. Mehr dazu: Ausbildungskostenversicherung vs. Rente.
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