Infos für Flugschüler – LoL & BU verständlich erklärt
Die Flugschülerversicherung schützt angehende Piloten bei Flugdienstuntauglichkeit und Lizenzverlust (Medical, Tauglichkeitsklasse 1). Während der Ausbildung besteht vollwertiger Schutz – psychische Erkrankungen sind in dieser Phase meist ausgeschlossen und werden nach Abschluss der Ausbildung automatisch eingeschlossen.
Für Flugschüler ist eine BU‑Versicherung mit integrierter LoL‑Klausel ideal: eine Police, klarer Leistungs‑Trigger und planbare Monatsrente.
Kosten hängen von Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe, Endalter (häufig 50 währen der Ausbildung) und Dynamik ab. Tipp: EFA (European Flight Academy) Students Rabatt prüfen und Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung sichern.
Was deckt die Flugschülerversicherung ab?
Loss-of-Licence / Loss-of-License: Leistung bei lizenzbezogenem Ereignis – sprich Flugdienstuntauglichkeit und Entzug/Versagung des Medical (Tauglichkeitsklasse 1) durch flugärztliche bzw. behördliche Entscheidung.
BU‑Komponente: Monatsrente, wenn der Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Die LoL‑Klausel ergänzt diesen Schutz speziell für Flugschüler.
Wichtig: Während der Ausbildung ist Psyche häufig ausgeschlossen; nach Abschluss der Ausbildung wird sie automatisch eingeschlossen. So erhalten Sie später den vollen Schutz.
Lizenzverlust & Fluguntauglichkeit – wann wird gezahlt?
Gezahlt wird, wenn eine Flugdienstuntauglichkeit länger als sechs Monate besteht oder bestanden hat und dadurch der Lizenzverlust (Medical/Tauglichkeitsklasse 1) festgestellt wurde.
Die Leistung erfolgt als Monatsrente und kann rückwirkend ab Beginn der Fluguntauglichkeit einsetzen. Das ist praxistauglicher als eine Einmalzahlung.
Alle Nachweise erfolgen über flugärztliche Unterlagen (z. B. Gutachten, Bescheide). So sind Kriterien und Prüfung transparent geregelt.
Beitrag, Endalter, Dynamik – was beeinflusst den Preis?
Beitragsrelevant sind Eintrittsalter, gewünschte Rentenhöhe, Endalter (in der Ausbildung oft 50) sowie Dynamik. Prüfen Sie Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung.
Mit dem EFA Students Rabatt können Flugschüler häufig zusätzlich sparen. Wir zeigen transparent, wie sich Parameter auf Beitrag und Leistung auswirken.
Unsere Angebote zur Fluguntauglichkeitsversicherung sind vergleichbar aufbereitet – klar, nachvollziehbar und auf die Ausbildungssituation zugeschnitten.
Zwei Auslöser – ein Vertrag
Die BU‑Versicherung leistet bei dauerhafter Einschränkung der Berufsfähigkeit (≥ 50 %). Die LoL‑Klausel ergänzt den lizenzbezogenen Auslöser Loss-of-Licence/Loss-of-License.
Für Flugschüler heißt das: ein Vertrag, klare Definitionen und eine verlässliche Monatsrente statt unsicherer Einmalzahlungen.
So sind Sie während der Ausbildung fachgerecht abgesichert – transparent und auf Luftfahrtanforderungen abgestimmt.
Diese Punkte sollten Sie prüfen
Verzicht auf Verweisung – keine abstrakte oder konkrete Verweisung in fachfremde Tätigkeiten.
Psyche-Regel – in der Ausbildung oft ausgeschlossen, nach Abschluss der Ausbildung automatisch eingeschlossen.
Nachprüfung & Endalter – klare Regeln, passendes Endalter, ausreichende Leistungsdauer und transparente Dynamik (Details zur Leistungsprüfung).
So passt die Police zu Ihrer Ausbildung
Wählen Sie eine Rentenhöhe, die Fixkosten und Ausbildungsdauer realistisch abbildet. Dynamik hält den Schutz wertstabil, ohne die Kalkulation zu überfordern.
Die LoL‑Klausel sichert den Lizenzverlust (Medical/Tauglichkeitsklasse 1) ab – der zentrale Auslöser für Flugschüler.
Wir liefern klare Vergleiche und helfen, unnötige Bausteine zu vermeiden. Ziel: maximale Relevanz, minimale Komplexität.
Warum die Monatsrente praxistauglicher ist
Eine laufende Monatsrente deckt fortlaufende Kosten verlässlich ab und lässt sich belegen. Einmalzahlungen sind in der Praxis oft schwer zu bemessen und schnell verbraucht.
Mit BU‑Versicherung und LoL‑Klausel erhalten Flugschüler ein stimmiges Paket – klare Definitionen, nachvollziehbare Prüfung und verlässliche Leistung.
Jetzt individuelles Angebot anfordern und die Flugschülerversicherung optimal auf Ihre Ausbildung abstimmen.
Die wichtigsten Infos für Flugschüler
Kernpunkte
Lizenzbezogener Auslöser (Medical) · Monatsrente statt Summe · Psyche nach Abschluss der Ausbildung automatisch eingeschlossenSichern Sie Rentenhöhe, Endalter und Dynamik passend zur Ausbildung. Nutzen Sie mögliche Rabatte (z. B. EFA Students) und Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung.
Hinweise
Klare Nachweise über flugärztliche/behördliche Unterlagen · Transparentes Endalter (oft 50 während der Ausbildung)Wir beraten unabhängig zu Loss-of-Licence und Loss-of-License – speziell für Flugschüler, kompakt und verständlich.
Flugschülerversicherung – kompakt
Lizenzschutz
LoL sichert Lizenzverlust bei Flugdienstuntauglichkeit (Medical) ab.
Eine Police
BU + LoL‑Klausel – klare Rente statt unsicherer Summen.
Psyche‑Regel
Während der Ausbildung ausgeschlossen, später automatisch enthalten.
Transparent
Klar geregelte Nachweise, Endalter & Dynamik – passend zur Ausbildung.
Häufige Fragen zur Flugschülerversicherung
Wann sollte ich die Flugschülerversicherung abschließen?
Ideal ist der Abschluss vor Beginn der Ausbildung oder spätestens innerhalb der ersten Ausbildungsmonate. So sichern Sie sich den Loss-of-Licence-Schutz bereits ab dem ersten Medical ab – psychische Erkrankungen werden nach Ausbildungsende automatisch eingeschlossen.
Welche Leistungen bietet die Loss-of-Licence Versicherung für Flugschüler?
Die Loss-of-Licence Versicherung leistet bei Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 bzw. bei flugärztlich festgestellter Flugdienstuntauglichkeit. Während der Ausbildung greift der Schutz bei physischen Erkrankungen oder Unfällen, nach Ausbildungsende auch bei psychischen Erkrankungen.
Gilt der Versicherungsschutz auch ohne gültige Lizenz?
Ja. Der Schutz besteht bereits während der Ausbildung, auch wenn noch keine Lizenz ausgestellt wurde. Maßgeblich ist das Medical und die ärztlich bestätigte Fluguntauglichkeit.
Warum ist eine einfache Ausbildungskostenversicherung keine Alternative?
Eine Ausbildungskostenversicherung ersetzt keine Loss-of-License Absicherung. Sie bietet nur begrenzte Leistungen, kann vom Versicherer gekündigt werden und enthält oft Rückforderungsrisiken bereits gezahlter Leistungen bei Wiedererlangung der Tauglichkeit.
Was passiert nach Abschluss der Ausbildung?
Nach der Lizenzierung wird die Flugschülerversicherung automatisch auf den Pilotentarif umgestellt – ohne neue Gesundheitsprüfung. Dabei können Rentenhöhe und Endalter angepasst und die Dynamik aktiviert werden.
Wie hoch sollte meine versicherte Monatsrente sein?
Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihren Lebenshaltungskosten und geplanten Verpflichtungen. In der Ausbildungsphase genügt meist eine moderate Absicherung, nach der Übernahme als Pilot sollte die Rente an das Einkommen angepasst werden.
Wie beantrage ich ein Angebot?
Einfach über unser Anfrageformular: Wir erstellen Ihr individuelles Loss-of-Licence Angebot innerhalb von 24 Stunden – transparent, unabhängig und auf Flugschüler spezialisiert. Angebot anfordern