PKV‑Tarifwechsel nach § 204 VVG: Rechte, Chancen, Stolpersteine
Mit dem § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Privatversicherte ein gesetzliches Recht, innerhalb ihres Versicherers in andere Tarife zu wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet. Ziel kann sein: Beitrag senken, Leistungen modernisieren oder eine Kombination aus beidem – ohne Gesellschaftswechsel.
Für fliegendes Personal sind Details entscheidend: Weltgeltung & Rücktransport, stationäre Wahlleistungen, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. Wir prüfen, welche Tarifgenerationen leistungsstark und zugleich beitragsstabil sind.
Praktisch starten Sie mit unserer PKV‑Wechsel‑Checkliste. Für den Nettoeffekt sind außerdem Arbeitgeberzuschuss und JAEG relevant.
Wann lohnt der Tarifwechsel?
Beitragsentlastung: Moderne Tarife können bei ähnlichem Schutz günstiger sein. Häufig lässt sich durch kluge Selbstbehalts- und Leistungswahl der Beitrag spürbar senken – ohne relevante Lücken.
Leistungsupdate: Ältere Bedingungen enthalten teils Leistungsbegrenzungen (z. B. beim stationären Bereich). Ein Wechsel bringt oft klarere Regelungen und bessere Leistungsinhalte.
Gesundheitsprüfung: Bei gleichartigem Leistungsniveau ist keine neue Gesundheitsprüfung zulässig. Für Mehrleistungen darf der Versicherer Zuschläge verlangen – nur für den Mehrteil. Details: Gesundheitsfragen.
So läuft der PKV‑Tarifwechsel ab
1) Unterlagen sichten: Police, Nachträge, aktueller Tarif, Selbstbehalt, BRE (Beitragsrückerstattung) und Leistungsübersichten zusammenstellen. Nutzen Sie die Wechsel‑Checkliste.
2) Angebote anfordern: Vergleich gleichartiger und ggf. verbesserter Tarife beim Versicherer anstoßen. Systemeinordnung und AG‑Zuschuss berücksichtigen.
3) Entscheiden & dokumentieren: Vorteilhafteste Variante wählen, Mehrleistungszuschläge prüfen, Wechsel schriftlich bestätigen lassen.
Leistungsdetails mit Relevanz für Flugberufe
Weltgeltung & Rücktransport: Im Ausland wichtig – idealerweise medizinisch sinnvoller Rücktransport. Mehr dazu: weltweite Absicherung.
Stationäre Leistungen: Einbettzimmer/Chefarzt, Hilfsmittel, Psychotherapie, ambulante Operationen – prüfen, ob moderne Tarife klarer und umfassender leisten.
Reisekrankenversicherung: Ergänzend sinnvoll – sie berührt weder Selbstbehalt noch BRE der PKV.
Beitrag senken – ohne Leistungslöcher
Selbstbehalt feinjustieren, ambulant/stationär sinnvoll kombinieren, Beitragsentwicklung im Alter planen.
Optionen nutzen: Wechsel in klarere Tarifgenerationen, ggf. Zusatzbausteine für Zähne & stationär (Zusatz‑Leistungen).
Nettoeffekt: AG‑Zuschuss und steuerliche Aspekte berücksichtigen.
§ 204 VVG – Ihr Anspruch in Kürze
Anspruch: Wechsel innerhalb des Versicherers ist jederzeit möglich; die Altersrückstellungen bleiben erhalten.
Prüfung: Keine neue Gesundheitsprüfung bei gleichartigem Leistungsniveau; für Mehrleistungen ist ein Zuschlag auf den Mehrteil zulässig.
Transparenz: Lassen Sie sich Varianten schriftlich nennen (gleichartig vs. verbessert) – bewahren Sie die Dokumentation auf.
Dokumente für den Tarifwechsel
Police & Nachträge, letzte Beitragsrechnung, Nachweis Selbstbehalt/BRE, ggf. Krankenhausrechnungen.
Leistungsübersichten (ambulant/stationär/Zahn), Übersicht Hilfsmittel, Psychotherapie‑Regelung, Rücktransport.
Fragenkatalog anfordern, Variantenvergleich und Wechseltermine (z. B. Jahreshauptfälligkeit) klären.
Praxis: Typische Wechselmotive
Beitragssprung im Bestand, Leistungsupdate gewünscht, Wechsel in transparentere Tarifwelt, bessere Auslandsregelungen oder klarere stationäre Leistungen.
Checkliste durchgehen, Weltgeltung prüfen und AG‑Zuschuss in die Netto‑Rechnung einbeziehen.
Kurzfazit § 204 VVG
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Rechte sichern, Leistungsniveau definieren, Varianten vergleichen, Nettoeffekt prüfen.Tipp: Erst Checkliste, dann Angebote anfordern; Langfristbeitrag und FAQ beachten.
Nächste Schritte
Unterlagen zusammenstellen · Anfrage starten · Entscheidung dokumentierenWir begleiten Sie beim gesamten Prozess – unabhängig & schnell.
Top‑Punkte auf einen Blick
Rechtlicher Anspruch
§ 204 VVG erlaubt den Wechsel innerhalb des Versicherers – Altersrückstellungen bleiben.
Gesundheit & Mehrleistungen
Keine neue Prüfung bei gleichartiger Leistung; Mehrleistungen nur mit Zuschlag für den Mehrteil.
Spezial für Flugberufe
Weltgeltung, stationär & Transparenz im Blick.
Nettoeffekt
AG‑Zuschuss & Beitragsverlauf berücksichtigen.
PKV‑Tarifwechsel nach § 204 VVG – häufige Fragen
Muss ich für den Tarifwechsel gesundheitsgeprüft werden?
Bei gleichartigem Leistungsniveau nein. Für Mehrleistungen kann der Versicherer Zuschläge verlangen – nur auf den Mehrteil.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?
Sie bleiben voll erhalten und werden auf den neuen Tarif angerechnet. Das ist ein Kernvorteil des internen Tarifwechsels.
Kann ich später wieder zurückwechseln?
Ein Rückwechsel ist möglich, hängt aber von den Tarifbedingungen und der Verfügbarkeit ab. Entscheidung und Gründe daher gut dokumentieren.
Verschlechtert sich meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
Wechseln Sie ohne Leistungsabrufe, kann die BRE erhalten bleiben. Langfristwirkung im Blick behalten.
Worauf achten bei Auslandseinsätzen/Reisen?
Auf Weltgeltung, medizinisch sinnvollen Rücktransport und klare stationäre Leistungen. Ergänzend: Reisekrankenversicherung.
Welche Unterlagen braucht der Versicherer?
Police, Nachträge, letzte Beitragsrechnung, ggf. Leistungsübersichten und Fragenkatalog – siehe Checkliste.
Kann der Beitrag trotz Wechsel steigen?
Ja, wenn Mehrleistungen gewählt oder Risikozuschläge erhoben werden. Darum Varianten (gleichartig vs. verbessert) nebeneinander vergleichen.
Wie starte ich konkret?
Mit der PKV‑Wechsel‑Checkliste und einer kurzen Bestandsanalyse. Danach fordern wir die passenden Tarifvarianten an.