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Gesetzliche Absicherung für Flugschüler: Erwerbsminderungsrente verständlich erklärt

Eine „gesetzliche BU‑Versicherung“ gibt es nicht. Gesetzlich abgesichert wird Erwerbsfähigkeit über die Erwerbsminderungsrente (EM). Sie prüft nicht den Beruf Pilot, sondern die allgemeine Leistungsfähigkeit in allen Tätigkeiten. Für Flugschüler ist wichtig: Lizenzverlust oder Fluguntauglichkeit allein lösen keine EM‑Rente aus.

Voraussetzungen der EM‑Rente: mindestens 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge – Anforderungen, die Flugschüler meist nicht erfüllen. Medizinisch gilt: volle EM bei < 3 Std./Tag, teilweise EM bei 3–6 Std./Tag Erwerbsfähigkeit (unabhängig vom Pilotenberuf). Für die individuelle Absicherung lieber auf planbare Monatsrenten setzen.

Folge: Die Loss‑of‑Licence Versicherung (auch Loss‑of‑License Versicherung, kurz LoL‑Versicherung) schließt die Lücke bei Lizenzverlust. Als Flugschülerversicherung – auch Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung genannt – sichert sie planbare Monatsrenten ab.

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Gesetzliche Regel – kurz & klar

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen im Überblick

Wartezeit: Mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge: Innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge. Flugschüler erfüllen diese Bedingungen meist (noch) nicht.

Medizinische Prüfung: Volle EM bei < 3 Std./Tag, teilweise EM bei 3–6 Std./Tag – stets bezogen auf alle Tätigkeiten, nicht auf den Traumberuf Pilot. Eine gesetzliche BU‑Versicherung gibt es nicht.

Konsequenz: Die LoL‑Versicherung (Loss‑of‑Licence / Loss‑of‑License) bzw. Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung sichert den lizenzbezogenen Auslöser ab – unabhängig von der EM‑Rente.

Realität für Flugschüler

Warum EM‑Rente meistens nicht greift

Beitragszeiten fehlen: In der Ausbildung liegen häufig keine 36 Monate Pflichtbeiträge vor; auch die 5‑Jahres‑Wartezeit ist oft nicht erfüllt. Damit besteht in der Regel kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Lizenzverlust ≠ EM‑Rente: Der Entzug der Tauglichkeitsklasse 1 bedeutet nicht automatisch, dass weniger als 3 Std./Tag Erwerbsfähigkeit für alle Tätigkeiten vorliegt. Deshalb schützt die EM‑Rente den Lizenzverlust nicht spezifisch.

Lösung: Spezialisierte Loss‑of‑Licence Versicherung Flugschüler – als Flugschülerversicherung, Fluguntauglichkeitsversicherung bzw. Flugdienstuntauglichkeitsversicherung – sichert die Monatsrente für Fixkosten und Darlehen.

Abgrenzung

BU (privat) & LoL: die sinnvolle Ergänzung

Gesetzliche BU gibt es nicht – die BU‑Versicherung ist privat. Sie leistet bei voraussichtlich dauerhafter Einschränkung (meist ≥ 50 %) im erlernten Beruf. Die LoL‑Versicherung zahlt beim lizenzbezogenen Auslöser (Flugdienstuntauglichkeit/Tauglichkeitsklasse 1).

Für Flugschüler heißt das: BU und Loss‑of‑Licence (auch Loss‑of‑License) ergänzen sich. Idealerweise in einer Police mit integrierter LoL‑Klausel – klar, übersichtlich, ohne doppelte Verwaltung.

So entsteht Schutz, der die Erwerbsminderungsrente nicht ersetzt, aber die Lücke bei Lizenzverlust zuverlässig schließt.

Worauf achten?

LoL/BU: Klauseln, die wirklich zählen

Verweisung & Nachprüfung: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, transparente Regeln zur Nachprüfung und saubere Formulierungen sichern den Leistungsfall ab. Psyche: während der Ausbildung meist ausgeschlossen; nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig eingeschlossenBedingungen prüfen.

Endalter & Leistungsdauer: Laufzeit passend zur Lebensphase wählen und die Rentenhöhe realistisch festlegen. So bleibt die Flugschülerversicherung wirksam und bezahlbar.

Terminologie: Loss‑of‑Licence Versicherung Flugschüler (auch Loss‑of‑License Versicherung Flugschüler) wird häufig als Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung bezeichnet.

Kosten & Praxis

Was bedeutet das für den Beitrag?

Längere Laufzeiten kosten mehr: Das Endalter beeinflusst den Beitrag deutlich. Für Flugschüler ist daher ein moderates Endalter in der Ausbildung sinnvoll – später kann die Laufzeit angepasst werden.

Rentenhöhe passend wählen: Fixkosten realistisch addieren und eine tragfähige Monatsrente wählen. Die LoL‑Versicherung schützt gezielt den Fall Lizenzverlust – unabhängig von der Erwerbsminderungsrente.

Transparenz: Wir zeigen, welche Leistungsdauer und Rentenhöhe zu Ihrer Situation passen – inklusive Vergleich der Beiträge und den Möglichkeiten einer integrierten Lösung.

Flugzeugführer Loss-of-License Versicherung

In drei Schritten zur passenden Absicherung

1) EM‑Rente verstehen: Voraussetzungen (Wartezeit/Beiträge) und medizinische Kriterien prüfen. 2) Bedarf definieren: LoL‑Versicherung (Lizenzverlust) und ggf. private BU kombinieren. 3) Vertrag wählen: Leistungsdauer, Endalter und Rentenhöhe auf die Ausbildungsphase abstimmen.

Wichtig für Flugschüler: Ohne ausreichende Pflichtbeitragszeiten besteht meist kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Loss‑of‑Licence Versicherung Flugschüler sorgt hier für planbares Einkommen im Ernstfall.

Gern klären wir in wenigen Schritten, welche Laufzeit und Rentenhöhe heute passt und wie Sie später aufstocken können.

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Gesetzliche Absicherung: Kernaussagen für Flugschüler

So gehen Flugschüler vor

EM‑Rente prüfen → LoL/BU kombinieren → Laufzeit & Rente planen

Erwerbsminderungsrente verstehen, Anspruch realistisch einschätzen und die Loss‑of‑Licence (Loss‑of‑License) als Flugschülerversicherung ergänzen – für Schutz bei Lizenzverlust.

Wichtige Hinweise

EM‑Rente ist keine BU

Die Erwerbsminderungsrente prüft alle Tätigkeiten (volle EM < 3 Std./Tag; teilweise EM 3–6 Std./Tag) und setzt Wartezeit plus Pflichtbeiträge voraus. Für Flugschüler besteht deshalb häufig kein Anspruch – die LoL‑Versicherung Flugschüler (Fluguntauglichkeitsversicherung/Flugdienstuntauglichkeitsversicherung) schließt die spezifische Lücke.

Auf einen Blick

Gesetzliche EM‑Rente & ergänzende LoL

EM‑Rente: Voraussetzungen

Anspruch nur mit 5 Jahren Wartezeit und 36 Monaten Pflichtbeiträgen in 5 Jahren.

Kein Berufsbezug

Bewertet wird jede Tätigkeit – Lizenzverlust allein löst keine EM‑Rente aus.

Flugschüler: selten Anspruch

Meist fehlen Pflichtbeiträge und Wartezeit – daher privat absichern.

LoL & BU kombinieren

Loss‑of‑Licence & BU bilden den praxisnahen Schutz.

FAQ für Flugschüler

Gesetzliche Absicherung & Loss-of-Licence

Gibt es eine gesetzliche BU‑Versicherung für Flugschüler?

Nein. Gesetzlich gibt es nur die Erwerbsminderungsrente (EM). Sie bewertet die allgemeine Erwerbsfähigkeit in allen Tätigkeiten – nicht den Pilotenberuf. Eine „gesetzliche BU“ existiert nicht.

Wann besteht Anspruch auf EM‑Rente?

Es müssen 5 Jahre Wartezeit erfüllt sein und innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen. Beides ist bei Flugschülern meist (noch) nicht gegeben.

Reicht der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 für EM‑Rente?

Nein. Volle EM liegt erst vor, wenn < 3 Std./Tag Erwerbsfähigkeit für jede Tätigkeit besteht (teilweise EM: 3–6 Std./Tag). Der Lizenzverlust allein genügt nicht.

Was leistet die Loss‑of‑Licence (LoL) für Flugschüler?

Die LoL‑Versicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente beim lizenzbezogenen Auslöser (Flugdienstuntauglichkeit/Verlust des Medical). Sie schließt die Lücke, die die EM‑Rente bei Lizenzverlust offenlässt.

Wie ist die Psyche geregelt?

In der Ausbildungsphase ist die Leistung bei psychischen Erkrankungen meist ausgeschlossen. Nach Ausbildungsende ist sie regelmäßig eingeschlossen – konkrete Bedingungen prüfen.

Brauche ich zusätzlich eine private BU?

Optional sinnvoll. Ideal ist eine BU‑Versicherung mit integrierter LoL‑Klausel: ein Vertrag, klare Definitionen, keine Doppelverwaltung.

Welche Klauseln sind besonders wichtig?

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, transparente Regeln zur Nachprüfung, passendes Endalter und ausreichende Leistungsdauer/Rente – damit der Leistungsfall sauber greift.

Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Beispiel: 1.500 € monatlich bis Endalter 50 kostet je nach Eintrittsalter ca. 30–35 €/Monat. Längere Laufzeiten erhöhen den Beitrag.Details zu Kosten

Welche Nachweise braucht der Versicherer?

Flugärztliche Gutachten (z. B. Tauglichkeitszeugnis) und ggf. behördliche Bescheide zum Lizenzstatus.

Wie fordere ich ein Angebot an?

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