Gesetzliche Absicherung für Fluglotsen – was der Staat wirklich leistet
Fluglotsenversicherung trifft auf Sozialrecht: Die gesetzliche Absicherung kennt heute keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Entscheidend ist die Erwerbsminderungsrente – sie prüft die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht den erlernten Beruf.
Wer wegen Krankheit zwar nicht mehr als Fluglotse arbeiten kann, aber andere Tätigkeiten täglich über sechs Stunden ausüben kann, erhält keine gesetzliche Rente. Genau deshalb greift eine Loss-of-Licence Absicherung als berufsspezifischer Schutz – und ergänzt eine ggf. bestehende BU‑Lösung.
Unser Fokus liegt auf der Loss-of-License für Fluglotsen. Wir erklären verständlich, wie die gesetzlichen Regeln funktionieren – und wo sie den Bedarf in der Flugsicherung nicht abdecken (siehe auch Hinweise LoL).
Gesetzliche Erwerbsminderung – Regeln & Fallstricke
Kernprinzip: Maßgeblich ist, wie viele Stunden Sie irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. Voll erwerbsgemindert ist, wer unter 3 Stunden leisten kann; teilweise erwerbsgemindert, wer 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig ist. Ab 6 Stunden gilt: kein Rentenanspruch.
Voraussetzungen: allgemeine Wartezeit (mindestens fünf Jahre) und i. d. R. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Außerdem zählt, ob Reha oder Umschulung die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
Wichtig für Fluglotsen: Der Lizenzverlust (Medical Klasse 3) ist kein eigener gesetzlicher Auslöser. Können Sie z. B. administrative, planerische oder in Ausbildung/Training tätig sein, scheitert die Rente oft an der 6‑Stunden‑Grenze – trotz Berufsunfähigkeit im Lotsenberuf. Eine lizenzbasierte LoL‑Absicherung adressiert genau diese Lücke.
Warum Loss-of-Licence die Lücke schließt
Die gesetzliche Rente schützt den Arbeitsmarkt, nicht den Spezialberuf. Eine Loss-of-Licence Absicherung knüpft daher am Lizenzstatus an und leistet beim Wegfall der Tauglichkeitsklasse.
Im Gegensatz zur BU‑Prüfung im Detail Ihrer Tätigkeit genügt bei der Loss-of-License der objektive Nachweis des Lizenzentzugs. Das ist für Fluglotsen praxisnäher – und planbar (siehe BU vs. LoL).
Unser Anspruch: klare Klauseln, nachvollziehbare Nachweise und Begleitung im Leistungsfall, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Warum Lotsen trotz Berufsunfähigkeit oft leer ausgehen
Kein Berufsschutz: Seit 2001 kennt die gesetzliche Rente nahezu keinen Berufsschutz mehr. Entscheidend ist, ob andere Tätigkeiten möglich sind – auch fachfremd (Hintergrund: BU vs. LoL).
Weiterbeschäftigung zumutbar: Viele Lotsen können administrative, planende oder schulende Aufgaben erfüllen. Damit gilt häufig eine Leistungsfähigkeit ≥ 6 Stunden – kein Anspruch auf EM‑Rente.
Lizenz ≠ Rente: Der Verlust des Medicals ist nicht automatisch Erwerbsminderung. Genau hier greift die Loss-of-Licence Absicherung.
BU, Erwerbsminderung und LoL im Vergleich
BU‑Versicherung für Fluglotsen bewertet die konkrete Tätigkeit – und lässt abstrakte Verweisungen oft nicht zu. Die gesetzliche Erwerbsminderung orientiert sich allein am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Loss-of-License ist lizenzbasiert: Auslöser ist der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen. Diese Trennung schafft Klarheit im Leistungsfall.
Ergebnis: Gesetzliche Rente deckt Grundfälle ab; die Loss-of-Licence adressiert die berufsspezifische Lücke der Flugsicherung.
Worauf Fluglotsen beim privaten Schutz achten sollten
Verweisungsverzicht und ein klarer Psyche‑Einschluss verhindern Lücken, die im gesetzlichen System bestehen. Ebenso wichtig: transparente Nachprüfung & Prognosezeitraum.
Wir priorisieren Produkte, die den Lizenzverlust eindeutig definieren und keine Weiterbeschäftigungsklauseln enthalten – für schnelle, belastbare Entscheidungen.
Zusammen mit der Loss-of-Licence entsteht so ein Schutz, der zur Realität im Tower und Center passt.
Leistungszertifikat: erster Antrag durch Fachkanzlei
Als Kunde erhalten Sie unser Leistungszertifikat. Damit wird der erste Leistungsantrag im Lizenzverlustfall kostenfrei durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei gestellt.
Wichtig: Das Zertifikat ist kein Bestandteil der Versicherung, sondern ein exklusiver Extraservice von FinanzService Weinand – entwickelt aus Praxisfällen der Flugsicherung.
Wir strukturieren Nachweise, achten auf Fristen und begleiten bis zur Entscheidung – damit Leistungen aus der Loss-of-License zügig ankommen.
Gesetzliche Leistung prüfen – so gehen Fluglotsen vor
1) Medizin & Nachweise: Aktuelle flugärztliche Befunde und behördliche Schreiben zum Medical Klasse 3 sichern.
2) Arbeitsfähigkeit bewerten: realistische Einschätzung, welche anderen Tätigkeiten täglich möglich sind.
3) Anspruch klären: Wartezeiten/Beiträge prüfen, Reha‑Optionen dokumentieren, Antrag sauber vorbereiten.
Hinweis: Der Lizenzverlust ist der Auslöser in der privaten Absicherung. Für die gesetzliche Rente zählt die Stundenzahl am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Gesetzliche Absicherung – auf einen Blick
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Erwerbsminderung statt BerufsunfähigkeitKein gesetzlicher Berufsschutz für Fluglotsen: Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Lizenzverlust alleine genügt nicht. Loss-of-Licence schließt die spezifische Lücke.
Nur für Fluglotsen gedacht
fokussiertWir beraten ausschließlich zur Loss-of-License für Fluglotsen – mit besonderem Blick auf gesetzliche Kriterien, Nachweise und Klauseln im Leistungsfall.
Was Fluglotsen über die gesetzliche Rente wissen sollten
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Stundenkriterium entscheidet – nicht der erlernte Beruf.
Lizenz ≠ Anspruch
Medical‑Entzug führt nicht automatisch zur gesetzlichen Rente.
Wartezeiten gesetzliche Absicherung
5 Jahre + 36 Monate Pflichtbeiträge (i. d. R.) müssen erfüllt sein.
Leistungszertifikat
Erster Antrag durch Fachkanzlei kostenfrei – unser Extraservice.
Häufige Fragen von Fluglotsen
Gibt es noch eine gesetzliche BU‑Rente für Fluglotsen?
Nein, neu nicht mehr. Seit 2001 gilt die Erwerbsminderungsrente. Nur vor 1961 Geborene genießen begrenzten Vertrauensschutz. Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der Lotsenberuf.
Wann besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Medizinisch bei < 3 Stunden (voll) bzw. 3–<6 Stunden (teilweise) täglicher Leistungsfähigkeit. Zusätzlich: Wartezeit und Pflichtbeiträge müssen erfüllt sein.
Warum ist ein Lizenzverlust allein kein gesetzlicher Leistungsfall?
Weil die Rente nicht den Beruf, sondern die Restleistungsfähigkeit prüft. Können Sie andere Tätigkeiten mindestens 6 Stunden täglich ausüben, besteht kein Anspruch (Hintergrund: Medical/Lizenz).
Spielt das Endalter (z. B. 55) eine Rolle in der gesetzlichen Rente?
Nein. Altersgrenzen der Flugsicherung ändern die gesetzlichen Kriterien nicht. Sie sind nur für die private Planung relevant (vgl. Zeitpunkt & Endalter).
Wie unterscheidet sich BU von Loss‑of‑License?
Die BU bewertet Ihre Tätigkeit als Fluglotse. Die Loss-of-Licence zahlt beim Lizenzverlust – damit ist sie für Lotsen oft praxisnäher als die gesetzliche Rente (Details: BU vs. LoL).
Was ist die arbeitsmarktbedingte volle EM‑Rente?
Wer 3–<6 Stunden leistungsfähig ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann ausnahmsweise volle EM‑Rente erhalten. Diese Konstellation ist bei Lotsen selten.
Wie hilft das Leistungszertifikat im Ernstfall?
Unser Leistungszertifikat veranlasst, dass der erste Leistungsantrag kostenfrei durch eine Fachkanzlei gestellt wird – ein Extraservice von FinanzService Weinand, kein Bestandteil der Police.
Warum beraten Sie ausschließlich zur Loss‑of‑Licence für Fluglotsen?
Weil wir die Lizenz‑Logik, die gesetzlichen Grenzen und die Klausel‑Details kennen – und Lösungen liefern, die zur Realität an Center und Tower passen.