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Oft gestellte Fragen zur LoL-Versicherung
für Fluglotsen

Loss-of-License Versicherung verständlich erklärt: Wir zeigen, wie Sie den Lizenzstatus (z. B. Medical/behördlicher Bescheid) wirksam absichern, worauf es bei Klauseln ankommt und wie Sie im Leistungsfall strukturiert vorgehen. Der Fokus liegt auf den Besonderheiten für fliegendes Personal – inklusive Fluglotsen (ATCO).

Was macht den Unterschied? Während die BU generell auf Berufsunfähigkeit abstellt, knüpft die Loss-of-License Lösung am lizenzbezogenen Auslöser an (Fluguntauglichkeit/Lizenzverlust). Entscheidend sind saubere Regelungen zu Prognosezeitraum, Nachprüfung, Verweisung sowie ein transparenter Einschluss Psyche.

Praxisvorteil im Leistungsfall: Mit unserem Leistungszertifikat kann eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei den ersten Leistungsantrag für Sie kostenlos stellen – als zusätzlicher Service, separat vom Versicherungsvertrag.

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Oft gestellte Fragen

LoL-Versicherung Fluglotsen

Absicherung des Lizenzstatus bei Fluguntauglichkeit bzw. behördlich festgestelltem Lizenzverlust. Sie ergänzt die BU sinnvoll, da sie lizenzbezogen auslöst.

BU leistet bei dauerhafter Einschränkung der beruflichen Tätigkeit. Loss-of-License knüpft am Lizenzentzug/Ruhen (Medical) an und ist damit berufsspezifischer. Ein Vergleich: BU vs. LoL für Fluglotsen.

Für Piloten, Hubschrauberpiloten, Flugschüler und Fluglotsen (ATCO), deren Tauglichkeitszeugnis bzw. Lizenz zentral für die Berufsausübung ist.

Wenn das Medical/Lizenz ruht oder entzogen ist und die Flugdienstuntauglichkeit den vertraglichen Voraussetzungen entspricht (siehe Hinweise LoL).

Viele Tarife definieren eine Karenzzeit. Wichtig ist, wie diese mit Prognosezeitraum und rückwirkender Leistung zusammenspielt.

Sobald die vertraglichen Kriterien erfüllt sind (z. B. Untauglichkeit > 6 Monate), zahlt der Versicherer ab Beginn der Untauglichkeit – nicht erst ab Anerkennung.

Flugmedizinische Unterlagen (Medical/Gutachten), Facharztberichte und ggf. behördliche Bescheide zum Lizenzstatus. Unterstützung bietet unser Leistungszertifikat.

Der Versicherer prüft in definierten Abständen, ob die Leistungsvoraussetzungen fortbestehen. Transparente Regeln vermeiden Streit – Details: Nachprüfung.

Das hängt von der Klausel ab. Achten Sie auf einen klaren Einschluss Psyche, da diese Diagnosen häufige Leistungsursachen sind.

Es definiert, bis wann Leistungen maximal fließen können. Wählen Sie es passend zur fliegerischen Laufbahn und Karriereplanung (siehe Endalter & Zeitpunkt).

Eintrittsalter, gewählte Leistungsdauer/Endalter, Einsatzprofil, Gesundheitsdaten sowie optionale Dynamiken.

Ärztlich begründetes Zeitraum‑Fenster der voraussichtlichen Untauglichkeit. Es beeinflusst Leistungsbeginn und Anerkenntnis (mehr dazu).

Achten Sie auf Verzicht der abstrakten/konkreten Verweisung, damit der lizenzbezogene Auslöser dominant bleibt.

Häufig genügt eine BU-Police mit integrierter Loss-of-License Klausel – so sind beide Auslöser konsistent geregelt.

Sie halten den Schutz wertstabil (Inflation) und erlauben spätere Anpassungen ohne neue Gesundheitsprüfung – je nach Tarif (vgl. Kosten & Deckung).

Bei lizenzbezogenem Auslöser bleibt die Leistung unabhängig von einer späteren anderen Tätigkeit – maßgeblich ist der Lizenzstatus (siehe auch Verweisung).

Meist weltweit, teils mit Mitwirkungspflichten (ärztliche Nachweise, Fristen). Konkretes regelt der Tarif.

Entscheidend sind Dauer und ärztliche Prognose. Ab bestimmten Schwellen (z. B. > 6 Monate) kann Leistung rückwirkend einsetzen.

Je nach Vorerkrankungen und Einsatzprofil sind Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Hinweise & Klauseln geben Orientierung.

Die laufende Leistung ist planbarer und nachprüfbar. Summenmodelle können Praxisrisiken bergen und sollten kritisch geprüft werden (vgl. Rente vs. Einmalzahlung und Summenversicherung).

In allen Tarifen ja: Während der Leistungszahlung ruht der Beitrag. Tarifbedingungen prüfen.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, sobald die Risikodaten vorliegen. Direkt anfragen: Angebot anfordern.

Eine spezialisierte Kanzlei übernimmt die Erstantragstellung im Leistungsfall kostenlos. Das Zertifikat ist kein Vertragsbestandteil (Details: Leistungszertifikat).

Damit der Versicherer medizinische Unterlagen anfordern darf. Das beschleunigt Risikoprüfung und Leistungsprüfung.

Kontakt aufnehmen, Unterlagen sammeln (Medical, Berichte, Bescheide), Fristen wahren und – falls vorhanden – das Leistungszertifikat nutzen.

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