Leistungszusage: Was leistet die LoL‑Versicherung für Hubschrauberpiloten?
Die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten leistet, wenn eine Fluguntauglichkeit behördlich oder flugärztlich bestätigt wird und dadurch der Lizenzverlust eintritt – typischerweise beim Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1. Damit bleibt Ihr Einkommen planbar abgesichert, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Im Mittelpunkt steht eine monatliche Rente anstelle einer Einmalzahlung. So bleiben laufende Fixkosten zuverlässig gedeckt. In vielen Konzepten beginnt die Zahlung nach einer definierten Mindestdauer der Flugdienstuntauglichkeit und gilt – je nach Bedingungen – auch rückwirkend ab Beginn des Ausfalls.
Für die Lizenzverlustversicherung zählen klare Nachweise: aktuelles flugärztliches Gutachten, Bescheide der Luftfahrtbehörde und – falls gefordert – ergänzende Arztberichte. Unser Team koordiniert die Unterlagen, damit Ihre LoL‑Versicherung Hubschrauberpilot schnell und reibungslos leistet.
Psychische Leiden, neurologische Diagnosen oder Unfallfolgen können ebenso zur Flugdienstuntauglichkeit führen. Entscheidend ist der dokumentierte Lizenzstatus – nicht, ob der Auslöser körperlich oder psychisch ist.
Leistungszusage der LoL‑Versicherung – klare Trigger
Auslöser ist die behördlich/flugärztlich festgestellte Fluguntauglichkeit mit daraus folgendem Lizenzverlust (z. B. Verlust des Medical / Tauglichkeitsklasse 1). Für Helikopterpiloten ist dies der zentrale Leistungs‑Trigger der Loss-of-Licence Versicherung.
Die Rentenzahlung beginnt nach der in den Bedingungen genannten Mindestdauer der Flugdienstuntauglichkeit (typisch mehrere Monate). Häufig wird ab Beginn des Ausfalls geleistet, sobald die Mindestdauer erreicht ist – so wird die Lücke rückwirkend geschlossen.
Temporäre Untauglichkeiten sind ebenfalls abgedeckt, solange der lizenzbezogene Trigger besteht. Endet die Untauglichkeit, endet die Leistung – ein erneuter Leistungsfall ist bei neuem Ereignis möglich.
Wichtig: Keine Rolle spielt, ob die Ursache körperlich oder psychisch ist – maßgeblich ist der dokumentierte Lizenzstatus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Leistungsfall sind flugärztliche Gutachten, das aktuelle Tauglichkeitszeugnis (bzw. dessen Entzug/Aussetzung) und ggf. behördliche Bescheide entscheidend. Ergänzend helfen Arzt‑/Klinikberichte sowie Einsatz‑ und Dienstpläne.
Reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein und halten Sie Rückfragen schriftlich fest. Das beschleunigt die Zahlung der LoL‑Versicherung Hubschrauberpilot und reduziert Nachprüfungen.
Unsere Beratung strukturiert den Prozess: Checkliste, Dokumenten‑Upload, Rückruf bei Rückfragen – damit die Loss-of-License Versicherung schnell greift.
Wie lange wird gezahlt?
Die Monatsrente läuft, solange die vertraglichen Voraussetzungen bestehen – regelmäßig bis zum vereinbarten Endalter bzw. bis zur Wiedererlangung der Tauglichkeit. Nachprüfungen erfolgen transparent und mit angemessenen Intervallen.
Eine vereinbarte Dynamik schützt die Kaufkraft der Leistung, besonders bei längerer Flugdienstuntauglichkeit. Änderungen Ihrer Lebenssituation (Familie, Einsatzprofil) lassen sich über Nachversicherungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Bei teilweiser Rückkehr in den Beruf ist eine anteilige Leistung möglich, sofern die Lizenzbeschränkungen fortbestehen. Details regelt die Police.
Leistung unabhängig vom Einsatzprofil
Die Leistung der Fluguntauglichkeitsversicherung bzw. Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) richtet sich am Lizenzstatus aus – maßgeblich sind der dokumentierte Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1 und die entsprechenden flugärztlichen bzw. behördlichen Nachweise.
Einsatzbereich, Flotte oder Arbeitgeber ändern daran nichts: Entscheidend ist die bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit daraus folgendem Lizenzverlust. Sorgfältige Dokumentation und lückenlose Unterlagen beschleunigen die Leistung der LoL‑Versicherung für Hubschrauberpiloten.
Wir stellen sicher, dass Ihre Police die Besonderheiten Ihres Profils abbildet – so sind Helikopterpiloten im Leistungsfall nicht auf Interpretationen angewiesen.
Rente statt Summenmodell
Die LoL‑Versicherung zahlt als monatliche Rente. Das sichert Fixkosten und lässt sich sauber mit Endalter, Leistungsdauer und Dynamik kombinieren. Summenmodelle wirken verlockend, decken aber Alltagskosten oft nur kurzfristig.
Für Hubschrauberpiloten empfehlen wir, die Zielrente aus Fixkosten + Puffer zu bestimmen. Dieses Niveau dient als Messlatte, ob die Loss-of-Licence Versicherung Hubschrauberpilot im Ernstfall wirklich trägt.
Eine realistische Karenzzeit (z. B. mehrere Monate) kann Beiträge senken, ohne die Leistung zu gefährden – sofern Rücklagen den Zeitraum überbrücken.
Beispiel: Leistung im Schadenfall (Hubschrauberpilot)
Nach einem medizinischen Ereignis wird beim Hubschrauberpiloten die Fluguntauglichkeit festgestellt; das Medical Klasse 1 wird ausgesetzt. Er meldet den Fall, reicht flugärztliches Gutachten und Behördenbescheid ein – die Loss-of-Licence Versicherung prüft, ob die Mindestdauer erreicht ist.
Sobald die Voraussetzungen vorliegen, beginnt die Monatsrente – häufig rückwirkend ab Ausfallbeginn. Die Zahlung läuft, solange die Flugdienstuntauglichkeit fortbesteht; bei Wiedererlangung der Tauglichkeit endet sie.
Unser Leistungsservice begleitet die Kommunikation, damit die Lizenzverlustversicherung schnell und vollständig zahlt – transparent, ohne Umwege.
Leistung & Leistungszusage – Kurzfassung
So prüft der Versicherer
Lizenzstatus + medizinischer Nachweis = LeistungMaßgeblich ist die bestätigte Flugdienstuntauglichkeit und der daraus folgende Lizenzverlust. Nachweise sind flugärztliche Gutachten und behördliche Bescheide.
Die Zahlung der LoL‑Versicherung erfolgt als Monatsrente – oft nach Erreichen einer Mindestdauer, teils rückwirkend ab Ausfallbeginn.
Regelmäßige Nachprüfungen sichern Transparenz; eine Dynamik hält die Kaufkraft stabil.
Nächste Schritte
Unterlagen sortieren & Anspruch sauber anmeldenFlugärztliche Dokumente, Medical‑Status und Behördenpost bereitlegen; lückenlos einreichen. Wir unterstützen bei Formulierungen und Rückfragen.
Jetzt Angebot anfordern und Loss-of-License Versicherung für Hubschrauberpiloten mit passender Leistungszusage sichern.
Das muss Ihre LoL leisten
Klare Auslöser
Fluguntauglichkeit + Lizenzverlust (z. B. Verlust des Medical/TKL 1) sind der Leistungs‑Trigger.
Gilt unabhängig davon, ob die Ursache körperlich oder psychisch ist – entscheidend ist der Lizenzstatus.
Transparente Nachweise
Aktuelles Tauglichkeitszeugnis/Gutachten und Behördenbescheid einreichen; Rückfragen schriftlich klären.
So beschleunigen Helikopterpiloten die Leistungsprüfung.
Zahlung & Dauer
Monatsrente statt Summe; Beginn nach Mindestdauer, häufig rückwirkend ab Ausfall.
Leistung bis Endalter bzw. bis zur Wiedererlangung der Tauglichkeit; transparente Nachprüfung.
Praxisnahe Optionen
Dynamik, realistische Karenzzeit und Nachversicherung halten die LoL‑Versicherung alltagstauglich.
Passt zu den Anforderungen von Hubschrauberpiloten – vom Rettungsflug bis Offshore.
Häufige Fragen zur Leistungszusage
Wann liegt der Leistungsfall vor?
Wenn bei Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten eine Flugdienstuntauglichkeit festgestellt wird und daraus der Lizenzverlust folgt – typischerweise der Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1. Dann greift die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License).
Welche Nachweise sind erforderlich?
Erforderlich sind flugärztliche Gutachten, das aktuelle Tauglichkeitszeugnis (bzw. dessen Entzug/Aussetzung) sowie ggf. behördliche Bescheide. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Leistungsprüfung.
Ab wann beginnt die Zahlung?
Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Karenzzeit startet die Monatsrente; häufig wird ab Ausfallbeginn rückwirkend geleistet, sobald die Mindestdauer erfüllt ist.
Wie lange wird gezahlt?
Solange die Voraussetzungen bestehen – in der Regel bis zum vereinbarten Endalter oder bis zur Wiedererlangung der Tauglichkeit. Nachprüfungen erfolgen transparent in angemessenen Intervallen.
Wie wird die Rentenhöhe behandelt?
Ausgezahlt wird die vereinbarte Monatsrente der LoL‑Versicherung. Eine vereinbarte Dynamik schützt die Kaufkraft bei längerer Fluguntauglichkeit.
Sind psychische Ursachen mitversichert?
Ja, sofern die Flugdienstuntauglichkeit dadurch begründet ist und der Lizenzverlust dokumentiert wird. Entscheidend ist nicht die Ursache, sondern der Lizenzstatus.
Wie laufen Nachprüfung und Kommunikation ab?
Der Versicherer kann medizinische Nachprüfungen anfordern. Halten Sie Befunde aktuell und Antworten schriftlich fest – das beschleunigt die Leistungszusage und Folgeleistungen.
Gilt die Leistung unabhängig vom Einsatzprofil?
Ja. Maßgeblich ist der dokumentierte Lizenzverlust (z. B. Verlust des Medical/TKL 1) – nicht der konkrete Einsatzbereich. Arbeitgeberwechsel ändern an der Leistungsprüfung nichts.
Was passiert bei temporärer Fluguntauglichkeit?
Besteht der lizenzbezogene Trigger über die Karenzzeit hinaus, wird die Monatsrente gezahlt. Endet die Untauglichkeit, enden die Leistungen; bei neuem Ereignis ist ein erneuter Leistungsfall möglich. Siehe Hinweise unter Nachweise & Ablauf.