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Fallbeispiele: Lizenzverlust bei Fluglotsen

Praktische Szenarien zeigen, wie es bei Fluglotsen zum lizenzrelevanten Medical‑Entzug kommt – und welche Rolle die Loss-of-Licence Versicherung spielt.

Wir skizzieren typische Abläufe vom ersten Arztkontakt über Befunde bis zum behördlichen Bescheid. Ziel ist klare Orientierung im Leistungsfall, keine Rechts- oder Therapieempfehlung.

Für die Loss-of-License Absicherung ist entscheidend: der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen – nicht eine abstrakte Resttätigkeit.

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Typische Auslöser & praktische Hinweise

Psychische Erkrankungen wie Anpassungsstörung, Depression oder Angststörungen sind bei Fluglotsen häufige Gründe für Untauglichkeit – ausschlaggebend ist stets der lizenzbezogene Befund.

HNO, Herz/Kreislauf, Neurologie, Augen und Schlafmedizin (z. B. Hörsturz, Rhythmusstörungen, Migräne mit Aura, Sehstörungen, OSAS) können ebenfalls zum Verlust der Tauglichkeitsklasse führen.

Im Leistungsfall zählen saubere Befunde, zeitnahe Meldungen und eine konsistente Dokumentation – die Loss-of-Licence Versicherung zahlt, wenn die Untauglichkeit über sechs Monate andauert bzw. angedauert hat.

Fallbeispiel 1 – Psychische Gesundheit

Medical‑Entzug nach Anpassungsstörung / Depression

Nach längerer Schichtbelastung treten Schlafprobleme und Paniksymptome auf. Der Fliegerarzt veranlasst eine Pause, später wird das Medical vorläufig nicht erteilt.

Besteht die Untauglichkeit länger als sechs Monate, greift die Loss-of-Licence Absicherung: Leistungsauslöser ist der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen.

Best Practice: lückenlose Dokumentation (EPAs, Arztbriefe), klare Diagnosen und Funktionsbeschreibungen. Unser Leistungszertifikat unterstützt bei der korrekten Antragstellung.

Fallbeispiel 2 – HNO

Hörsturz / Tinnitus: Kommunikationssicherheit eingeschränkt

Akuter Hörverlust mit anhaltendem Tinnitus führt zu Problemen beim Verstehen in Mehrkanal‑Umgebung. Nach fachärztlicher Abklärung wird das Medical entzogen.

Die Untauglichkeit ist lizenzrelevant; nach sechs Monaten Dauer wird die Loss-of-License Leistung ausgelöst – rückwirkend ab Beginn der Untauglichkeit.

Wichtig: Audiogramme und arbeitsplatzbezogene Hörtests beilegen; keine Spekulation über alternative Büro‑Tätigkeiten, maßgeblich ist der Lizenzstatus.

Fallbeispiel 3 – Herz/Kreislauf

Rhythmusstörungen und Synkopen‑Abklärung

Wiederholte Herzrhythmusstörungen mit Schwindel werden kardiologisch abgeklärt. Bis zur Stabilisierung erfolgt keine Tauglichkeitserteilung.

Dauert der Zustand länger an, erfüllt der medizinisch begründete Lizenzverlust den Leistungsauslöser. Nachweise: Kardio‑Befunde, Belastungs‑EKG, Medikation.

Praxistipp: Verlaufsberichte strukturiert sammeln; Zeitachsen helfen, die Rückwirkung ab Beginn korrekt zu dokumentieren.

Fallbeispiel 4 – Neurologie

Migräne mit Aura und kognitive Einschränkungen

Häufige Migräneattacken mit Aura beeinträchtigen Konzentration und Reaktionsvermögen. Das Medical wird bis auf Weiteres nicht erteilt.

Die LoL‑Leistung greift, wenn die Untauglichkeit die Sechs‑Monats‑Marke überschreitet. Entscheidend sind fachneurologische Befunde und die funktionsbezogene Darstellung.

Hinweis: Triptan‑/Prophylaxe‑Verlauf und Nebenwirkungen dokumentieren; das unterstützt die Plausibilität im Antrag.

Fallbeispiel 5 – Schlafmedizin

Obstruktive Schlafapnoe (OSAS) mit Tagesmüdigkeit

Im Schlaflabor wird eine mittel‑schwere OSAS festgestellt. Trotz CPAP kommt es zu relevanter Tagesmüdigkeit; die Tauglichkeitsklasse wird nicht erteilt.

Bei andauernder Untauglichkeit greift der lizenzbasierte Leistungsauslöser. Wichtige Nachweise: Polysomnografie, AHI‑Werte, Compliance.

Best Practice: regelmäßige Verlaufskontrollen belegen; arbeitsmedizinische Einschätzungen zu Vigilanz und Sicherheit hinzufügen.

Leistungszertifikat für Fluglotsen Loss-of-License Versicherung

Leistungszertifikat: Ihr Vorteil im Leistungsfall

Unser Leistungszertifikat ermöglicht es, den ersten Leistungsantrag durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei kostenfrei erstellen zu lassen – exklusiv für unsere Kunden.

Die Kanzlei achtet auf korrekte Begrifflichkeiten (Tauglichkeitsklasse, Medical‑Status, Dauer) und eine prüffeste Dokumentation vom Beginn der Untauglichkeit an.

So vermeiden Sie Formulierungsfehler, sichern die Rückwirkung und verkürzen Rückfragen des Versicherers. Wir koordinieren den Ablauf und halten Sie transparent auf dem Laufenden.

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Fazit

Lizenzverlust – was in der Praxis zählt

Ausschlaggebend ist der medizinisch belegte Verlust der Tauglichkeitsklasse; bei Dauer > 6 Monate erfolgt die Leistung.

Fallbeispiele helfen, Abläufe zu verstehen und Unterlagen zielgerichtet zusammenzustellen – die Loss-of-Licence Absicherung ist auf den Lizenzstatus zugeschnitten.

Hinweise für die Antragstellung

Zeitnah melden, Befunde sammeln, Dauer dokumentieren – keine Spekulation über andere Tätigkeiten.

Für die Loss-of-License Police sind flugmedizinische Nachweise und behördliche Bescheide maßgeblich. Unser Leistungszertifikat sorgt für konsistente Antragsunterlagen.

Kurz & klar

Worauf Fluglotsen achten sollten

Auslöser

Medical‑Entzug bzw. nicht erteilte Tauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen – das ist der Trigger der LoL‑Leistung.

Ablauf

Arztbefund → behördliche Entscheidung → Dauer > 6 Monate → Leistung, rückwirkend ab Beginn.

Unterlagen

Flugärztliche Gutachten, Fachbefunde, ggf. Bescheide der Behörden – zeitlich konsistent und vollständig.

Support

Unser Leistungszertifikat sorgt für eine prüffeste Antragstellung durch eine spezialisierte Kanzlei – für Kunden kostenfrei.

Fragen aus der Praxis

FAQ zu Fallbeispielen & Leistungsablauf

Was löst die Leistung konkret aus?

Der Verlust der Tauglichkeitsklasse aus gesundheitlichen Gründen (Medical nicht erteilt/entzogen) – keine Verweisung auf abstrakte oder konkret ausgeübte Tätigkeit.

Ab wann wird gezahlt?

Wenn die Untauglichkeit länger als sechs Monate besteht. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn der Untauglichkeit.

Sind psychische Erkrankungen abgedeckt?

Ja, sofern sie zum lizenzwirksamen Befund führen. Entscheidend sind fachärztliche Diagnosen und deren Auswirkungen auf die Tauglichkeit (mehr).

Welche Nachweise sind wichtig?

Flugärztliche Gutachten, Facharztberichte, Diagnostik (z. B. Audiogramm, EKG, Schlaflabor) und ggf. behördliche Bescheide.

Interne Umsetzung/Schreibtischjob – beeinflusst das die Leistung?

Nein, maßgeblich ist der Lizenzstatus. Ohne Tauglichkeitsklasse bleibt die Loss-of-License Leistungspflicht bestehen (siehe Verweisung).

Wie hilft das Leistungszertifikat konkret?

Die Kanzlei erstellt den Erstantrag kostenfrei, prüft Begrifflichkeiten und strukturiert prüffeste Nachweise – das reduziert Rückfragen und Zeitverlust.

Vorübergehende Untauglichkeit < 6 Monate – was tun?

Weiter Dokumentation führen, Termine wahrnehmen, Befunde sammeln. Bei Überschreiten der Sechs‑Monats‑Grenze greift die Rückwirkung.

Gilt das nur für bestimmte Diagnosen?

Nein. Entscheidend ist, dass die Diagnose medizinisch begründet zum Verlust der Tauglichkeitsklasse führt – unabhängig vom Fachgebiet.

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